Immobilienmakler-Verträge

Wählen Sie die richtige Vereinbarung für Sie

Bei der Auswahl einer Immobilienagentur für den Verkauf Ihrer Immobilie können zwei Arten von Vereinbarungen in Betracht gezogen werden: Alleinvertretungsvereinbarung, die als exklusive Auflistung oder allgemeine Agenturvereinbarung bezeichnet wird und im Allgemeinen als allgemeine Auflistung bezeichnet wird.

Alleinvertretungsvertrag

Wenn Sie sich für eine Immobilienagentur entscheiden, haben diese das ausschließliche Recht, Ihre Immobilie zu vermarkten und zu verkaufen. Wenn Sie einen Alleinvertretungsvertrag unterzeichnen, können Sie keinen Vertrag mit einer anderen Agentur unterzeichnen.

Die Vorteile der Auflistung Ihrer Immobilie bei einer Einzelagentur: Wenn Sie eine Einzelagenturvereinbarung unterzeichnen, ist Ihre Immobilienagentur motiviert, härter für Sie zu arbeiten und zusätzliches Geld für die Werbung Ihrer Immobilie auszugeben. Wenn Sie uns durch die Unterzeichnung eines Alleinvertretungsvertrags für den Verkauf Ihrer Immobilie Ihr Vertrauen schenken, profitieren Sie von der gesamten Bandbreite unserer Verkaufsförderungsaktivitäten. Wir heben Ihre Immobilie von allen anderen Objekten ab.

Allgemeine Agenturvereinbarung

Wenn Sie möchten, dass mehr als eine Immobilienagentur Ihre Immobilie gleichzeitig vermarktet, unterzeichnen Sie mit jeder Immobilienagentur einen allgemeinen Agenturvertrag. Wenn Sie einen allgemeinen Maklervertrag unterzeichnen, zahlen Sie nur dem Makler, der Ihre Immobilie verkauft, eine Provision.